§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
Aufträge zwischen der Public Salespromotion GmbH und dem
Auftraggeber sowie den Vertriebspartnern und den Werbepartnern
(nachfolgend Aufträge genannt), auch wenn künftige
Aufträge ohne ausdrückliche Bezugnahme hierauf abgeschlossen
werden sollten. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
und der Vertriebspartner wird ausdrücklich widersprochen;
sie gelten nur, wenn die Public Salespromotion GmbH dies ausdrücklich
und schriftlich bestätigt. Sollten einzelne Bestimmungen
der nachfolgenden Geschäftsbedingungen sich als
unwirksam erweisen, ändert dies nichts an der Wirksamkeit
der übrigen Regelungen.
§ 2 Angebote/Preise
Angebote der Public Salespromotion GmbH sind stets freibleibend.
Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise
vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen
Listenpreisen berechnet. Preisänderungen aufgrund von Schwankungen des Papierpreises vorbehalten. Die Preise verstehen sich zuzüglich
der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber
ist an seine Bestellung gebunden. Der Vertrag kommt jedoch
erst eine Woche nach Zugang des Auftrages bei der Public
Salespromotion GmbH zustande. Die Public Salespromotion
GmbH behält sich vor, den Auftrag binnen dieser Woche wegen
des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form der
Vorlage oder aus sonstigen Gründen abzulehnen z. B. wenn
deren Inhalt gegen Gesetze verstößt oder die Veröffentlichung
sonst für die Public Salespromotion GmbH unzumutbar ist. Der Auftraggeber kann bis Produktionsbeginn durch schriftliche Erklärung von dem Auftrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung ersparter eigener Aufwendungen eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung beträgt bei einem Rücktritt bis 8 Wochen vor Produktionsbeginn 5%, bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Produktionsbeginn 10% des Auftragsvolumens. Nach Produktionsbeginn ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
§ 3 Vertragsumfang
Die Public Salespromotion GmbH stellt nach eigenen Vorlagen
oder nach Entwürfen des Auftraggebers Versandkartonagen in
unterschiedlichen Größen her, die mit Werbung des Auftraggebers
bedruckt werden. Die Versandkartonagen werden von
der Public Salespromotion GmbH ausgewählten PUBLICBOX ®-
Vertriebspartnern zur Verfügung gestellt, wobei sich die Public
Salespromotion GmbH bemüht, nach bestem Ermessen und
unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegung eine
bestmögliche Verbreitung der Versandkartonagen im Sinne des
Auftraggebers zu erreichen. Anspruch auf die Berücksichtigung
bestimmter Vertriebspartner hat der Auftraggeber nicht. Die
Verteilung und Auswahl der Vertriebspartner liegt allein bei
der Public Salespromotion GmbH. Die Public Salespromotion
GmbH haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich für
die Lieferung der Versandkartonagen an die Standorte und
dafür, dass den Vertriebspartnern Weisung erteilt wird, die
Versandkartonagen innerhalb des vom Auftraggeber gewünschten
Aktionszeitraumes in Umlauf zu bringen, wobei eine
Schwankungsbreite von 10% hinsichtlich des vom Auftraggeber
gewünschten Ende des Aktionszeitraumes bestehen bleibt.
Die Public Salespromotion GmbH behält sich stichprobenartig
Prüfungen bei den Vertriebspartnern vor, die sicher stellen,
dass die Versandkartonagen in dem definierten Aktionszeitraum
auch nachweislich in den Versand gebracht worden sind.
Hierfür stellt auf Verlangen der Vertriebspartner der Public
Salespromotion GmbH die Versandlisten ohne Angaben von
Kundendaten zur Verfügung. Die Public Salespromotion GmbH behält sich vor, den Ver-
sandkartonagen in Abstimmung mit dem Auftraggeber
Beilagen in Form von Warenproben, Datenträgern oder anderen
Werbemitteln beizufügen, wobei die Public Salespromotion
GmbH die Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigen
wird.
Der Werbepartner der Public Salespromotion GmbH stellt
sicher, dass die zu verteilenden Warenproben/Beilagen sicher
und ordnungsgemäß verpackt sind und der Public Salespromotion
GmbH rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem
vereinbarten
Versand an die Vertriebspartner) kostenfrei
zugestellt werden. Die Public Salespromotion GmbH haftet
gegenüber dem Werbepartner ausschließlich für die Lieferung
der Versandkartonagen an die Standorte und dafür, dass
den Vertriebspartnern Weisung erteilt wird, die Warenproben
oder Beilagen innerhalb des vom Werbepartner gewünschten
Aktionszeitraumes in Umlauf zu bringen, wobei eine Schwankungsbreite
von 10% hinsichtlich des vom Werbepartner
gewünschten Endes des Aktionszeitraumes
bestehen bleibt.
Der Werbepartner haftet für alle Schäden, welche darauf
zurückzuführen sind, dass Warenproben oder Beilagen nicht
zur Verwendung als Beilage bei der Beförderung von Waren
geeignet oder in nicht in einer Weise verpackt wurden, welche
für einen Transport als Beilage in einer Versandkartonage
geeignet ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Public
Salespromotion GmbH unverzüglich von allen Schäden
freizustellen, welche von Dritten gegenüber der Public
Salespromotion GmbH wegen Ungeeignetheit von Warenproben
oder Beilagen oder deren Verpackung geltend gemacht
werden.
Für nicht ordnungsgemäße Verpackung von Warenproben/
Beilagen kann die Public Salespromotion GmbH keine Haftung
übernehmen und kann die Annahme oder die Zusage zur
Beifügung von Beilagen verwehren. Mehr- oder Minderlieferungen von unseren Lieferanten, die nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig sind, berechtigen die Public Salespromotion GmbH zu zumutbaren Mehr- oder Minderlieferungen im gleichen Umfang. Als zumutbar gilt eine Mehr- oder Minderlieferung von 10%. Berechnet wird die tatsächlich ausgelieferte Menge. Die Public Salespromotion verpflichtet sich bei Mehrlieferung, die überzähligen Versand- und Transportverpackungen ebenfalls im Sinne des Auftraggebers zu verbreiten.
§ 4 Haftung
Die Public Salespromotion GmbH haftet uneingeschränkt nach
den gesetzlichen Regelungen für Schäden an Leben, Körper
und Gesundheit.
Die Haftung der Public Salespromotion GmbH für alle anderen
Schadensersatzansprüche ist begrenzt auf die Haftung für
solche Schäden des Vertragspartners, die auf Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder der Verletzung von vertragswesentlichen
Pflichten durch die Public Salespromotion GmbH beruhen.
Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Einzelbestimmungen
bleiben im Rahmen ihres Anwendungsbereichs
von den Bestimmungen dieses § 4 unberührt.
§ 5 Nutzungsrechte bei vom Auftraggeber
gelieferten Vorlagen
Sofern die Public Salespromotion GmbH die Versandkartonagen
nicht nach eigenen oder selbst beschafften Vorlagen
fertigt, sondern einen vom Auftraggeber gelieferten Entwurf
verwendet, gilt folgendes: Für die rechtzeitige und vollständige
Lieferung geeigneter Druckvorlagen ist der Auftraggeber
verantwortlich. Die Public Salespromotion GmbH verpflichtet
sich, vom Auftraggeber gelieferte Vorlagen schonend zu
behandeln und auf Wunsch nach Durchführung des Druckauftrages
wieder herauszugeben. Die vom Auftraggeber überlassenen
Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster usw.) werden von
der Public Salespromotion GmbH unter der Voraussetzung
verwendet, dass der Auftraggeber selbst im Sinne von §§ 31ff.
UrhG zur Verwendung berechtigt ist. Der Auftraggeber
versichert, für die von ihm gelieferten Entwürfe und Ideen die
vom Urheber erforderlichen Nutzungsrechte gemäß §§ 31ff.
UrhG erworben zu haben und hält die Public Salespromotion
GmbH von sämtlichen etwaigen Ansprüchen der Urheber
wegen unbefugter Nutzung und/oder Veröffentlichung seiner
Werke frei. Sofern der Public Salespromotion GmbH bekannt
wird, dass der Auftraggeber urheberrechtlich nicht oder nicht
im erforderlichen Umfang berechtigt ist, kann Public
Salespromotion GmbH die Durchführung des Auftrages so
lange unterbrechen, bis der Auftraggeber einen Nachweis über
die Zustimmung des Urhebers beigebracht hat.
§ 6 Urheber und Nutzungsrechte bei von der
Public Salespromotion GmbH gelieferten Vorlagen
Sofern die Public Salespromotion GmbH die Versandkartonagen
nicht nach vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen fertigt,
sondern nach eigenen oder selbst beschafften Ideen herstellt,
gilt bezüglich der Urheberrechte folgendes: Sofern die Public
Salespromotion GmbH die Vorlagen für die Versandkartonagen
(z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster usw.) nicht selbst
entworfen, sondern von einem fremden Urheber erworben hat,
versichert die Public Salespromotion
GmbH hiermit, zur
Nutzung der Vorlagen gemäß §§ 31ff. UrhG ermächtigt zu sein.
Die Übertragung von Urhebernutzungsrechten an den Vorlagen
beschränkt sich auf den vorliegenden Auftrag. Jede Art der
späteren Nutzung bedarf der Zustimmung von der Public
Salespromotion GmbH.
Sofern die Public Salespromotion GmbH die Vorlagen für die
Versandkartonagen selbst entworfen hat, ist die Public
Salespromotion GmbH alleiniger Inhaber aller Urheber und
Verwertungsrechte an seinem Werk. Vorschläge oder sonstige
Anregungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
Im Rahmen dieses Vertrages überträgt die Public
Salespromotion GmbH für seine Ideen und Entwürfe lediglich
das Urhebernutzungsrecht im Sinne von § 31ff. Urhebergesetz,
nicht jedoch auch Eigentumsrechte oder das Urheberrecht.
Originale der Entwürfe und Vorlagen verbleiben bei der Public
Salespromotion GmbH. Erst mit der Zahlung des vereinbarten
Honorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im
vereinbarten Rahmen zu verwerten bzw. zu nutzen. Jede Art der
späteren Vervielfältigung der Entwürfe oder der fertigen
Versandkartonagen oder ihre Reproduktion auf andere
Bildträger außerhalb dieses Vertrages bedarf der vorherigen
Zustimmung der Public Salespromotion GmbH.
§ 7 Entwurf und Gestaltung der PUBLICBOX® Werbemedien
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass alle
PUBLICBOX® Werbemedien mit dem Hinweis auf die URL von
PUBLICBOX®, sowie der Wort/Bildmarke PUBLICBOX®
versehen sind. Zusätzlich werden alle PUBLICBOX® Werbepakete
mit dem speziellen Hinweis Werbung auf Paketen,
Werbung auf Versandtaschen, Werbung auf Umzugskartons,
Werbung auf Versandrollen sowie dem Zusatz Für
den Inhalt dieser Verpackung ist ausschließlich der Versender
und nicht der Werbepartner verantwortlich gekennzeichnet.
§ 8 Haftung für Druckvorlagen
Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig von der Public
Salespromotion GmbH gelesen. Hat der Auftraggeber den ihm
vorgelegten Entwurf genehmigt und zum Druck freigegeben,
übernimmt er hierdurch die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit
von Bild, Text und Zusammenstellung. Eine diesbezügliche
Haftung von der Public Salespromotion GmbH für nach Druckfreigabe
festgestellte Fehler entfällt. Hat der Auftraggeber
eine Vorlage zum Druck freigegeben und stellt er nach dem
Druck Textfehler, Bildfehler oder ähnliches fest, so kann er von
der Public Salespromotion GmbH einen Korrekturdruck nur
nach Zahlung aller hierfür anfallenden Zusatzkosten verlangen.
Die Public Salespromotion GmbH haftet nicht für die
wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit oder
Eintragungsfähigkeit der Entwürfe. Zu den Aufgaben der
Public Salespromotion GmbH gehört es daher auch nicht, den
Auftraggeber auf erkennbare rechtliche Bedenken gegen
geplante Werbemaßnahmen mit den Versandkartonagen
hinzuweisen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig
davon, ob der Auftraggeber die Druckvorlage selbst geliefert
hat oder ob die Public Salespromotion GmbH sie erstellt oder
von einem Dritten beschafft hat.
Sofern der Auftraggeber die Druckvorlagen selbst liefert, ist
er verpflichtet, einen farbverbindlichen Proof zur Verfügung
zu stellen, der die vertragliche Grundlage für die Produktion
der Versandkartonagen hinsichtlich Gestaltung, Anordnung,
Farben und Schriften bildet. Eine Haftung der Public Salespromotion
GmbH für Farbabweichungen und sonstige Abweichungen
vom Proof, die auf das Druckverfahren und das verwendete
Kartonmaterial zurückzuführen sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Public Salespromotion GmbH überprüft die
Vorlagen in zumutbarem Rahmen auf Mängel und weist den
Auftraggeber auf offensichtlich nicht einwandfreie Druckvorlagen
hin. Sind etwaige Mängel der vom Auftraggeber selbst zur
Verfügung gestellten Druckvorlage hingegen nicht sofort
erkennbar, sondern werden beim Druckvorgang offenbar, so
kann der Auftraggeber bei ungenügender Druckqualität hieraus
keine Ersatz oder Erfüllungsansprüche ableiten. Die Beseitigung
derart verborgener Mängel der Druckvorlage und die
anschließende Herstellung der Tauglichkeit als Druckvorlage
erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
§ 9 Geheimhaltungspflicht
Die Public Salespromotion GmbH ist zur Geheimhaltung aller
ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse
des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte
Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet
die Public Salespromotion GmbH diese in gleicher Weise zur
Verschwiegenheit. Die Verschwiegenheitspflicht besteht über
die Dauer der Zusammenarbeit hinaus fort.
§ 10 Daten der Vertriebspartner
Die Public Salespromotion verpflichtet sich gegenüber den
Vertriebspartnern, die bei der Registrierung und im Rahmen
der Auftragsabwicklung bekannt gewordenen Daten der Vertriebspartner
nicht an Dritte weiterzugeben. Davon unberührt
ist es der Public Salespromotion GmbH gestattet, im Rahmen
der Angebotserstellung an potenzielle Auftraggeber den
Firmen- oder Domainnamen einzelner beispielhafter Vertriebspartner
nach Einholung von deren Zustimmung zur Veranschaulichung
des Angebotsumfanges zu nennen. Eine Verpflichtung
zur Berücksichtigung des Vertriebspartners bei der Auftragsabwicklung
resultiert daraus nicht.
§ 11 Marktforschungsmaßnahmen
Die Public Salespromotion GmbH erhält von den Vertriebspartnern
keinerlei persönliche Kundendaten. Der Vertriebspartner
erklärt sich aber bereit, Daten seiner Besteller ausschließlich
für Marktforschungszwecke an ein von der Public Salespromotion
GmbH beauftragtes Institut weiterzugeben, ohne dass die
Public Salespromotion GmbH Einblick in diese Daten erhält. Der
Vertriebspartner verpflichtet sich, bei der vorstehend bezeichneten
Weitergabe von Daten die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen einzuhalten. Die Public Salespromotion
GmbH verpflichtet sich, das von ihr benannte Institut
zu verpflichten, weitergegebene Daten ausschließlich zu
Zwecken der Marktforschung zu verwenden und sich keinen
Zugang zu den weitergegebenen Daten zu verschaffen.
§ 12 Zahlungsbedingungen
Sämtliche Rechnungen von der Public Salespromotion GmbH
sind sofort nach Rechnungserhalt, das heißt im Regelfall vor
Produktionsbeginn, zahlbar. Bei Zahlung durch Scheck gilt
nicht der Zugang des Schecks bei der Public Salespromotion
GmbH, sondern erst die Gutschrift des Scheckbetrages auf
dem Konto der Public Salespromotion GmbH als Zahlung.
Der vereinbarte Preis wird auch dann sofort fällig, wenn der
Auftraggeber bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine
Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und der gesamte
rückständige Betrag mindestens 10% des gesamten Auftragsvolumens
ausmacht. Gerät der Käufer mit der Zahlung des
Preises in Verzug, hat er den Preis ab Verzugsbeginn zuzüglich
Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils
gültigen Basiszinssatz (zzgl. der gesetzl. MwSt.) zu entrichten.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist nicht
ausgeschlossen.
§ 13 Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann nur mit solchen Gegenansprüchen
aufrechnen, die von der Public Salespromotion GmbH nicht
bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Auftrag
beruht, kann der Auftraggeber nicht ausüben.
§ 14 Nutzungsvorbehalt/Eigentumsvorbehalt
Die Übertragung der in § 5 und § 6 beschriebenen Nutzungsrechte
erfolgt erst noch vollständiger Bezahlung des hierfür
vereinbarten Honorars.
§ 15 Gerichtsstand
Die Geschäftsräume der Public Salespromotion GmbH sind für
beide Teile Erfüllungsort, wenn der Auftraggeber Kaufmann
ist, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden
gehört, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des
öffentlich rechtlichen Sondervermögens handelt oder sich sein
Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
Für Auftraggeber, die Vollkaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens
sind, wird für alle eventuellen Streitigkeiten über das
Zustandekommen, die Abwicklung sowie die Beendigung des
Vertrages als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart.
Für alle übrigen Vertragspartner gilt die gesetzliche Regelung.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland auch dann, wenn der Auftraggeber kein Deutscher
bzw. keine in Deutschland ansässige Firma sein sollte.